Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen von PHP SOS, einem Angebot der ARBITRAGE SALES LTD. Nur für Unternehmen.
Entwurf, vor dem Livegang zu klären: Hoster und Speicherdauer der Logdateien; rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung und AGB.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der ARBITRAGE SALES LTD., Max-Planck-Str. 38, 50858 Köln, unter der Bezeichnung „PHP SOS“ (nachfolgend „wir“). (2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. (3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot. (2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Auftrag in Textform bestätigen (zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp) oder mit der Ausführung beginnen. (3) Im Notfall kann der Auftrag mündlich oder per Nachricht erteilt werden; wir bestätigen Umfang und Vergütung danach in Textform.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, zum Beispiel Lageaufnahme, Patchen, Prüfung auf Kompromittierung, Bereinigung, Härtung, Monitoring oder Bericht. (2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringen wir Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter Erfolg, insbesondere die vollständige Entfernung jeder Schadsoftware oder die künftige Sicherheit eines Systems, ist nicht geschuldet. (3) Wir arbeiten in der Regel remote. (4) Wir dürfen geeignete Partner aus unserem Netzwerk als Subunternehmer einsetzen; bei Zugriff auf personenbezogene Daten nur mit Zustimmung des Auftraggebers nach § 7.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die nötigen Zugänge, Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. (2) Er versichert, berechtigt zu sein, uns Zugriff auf die betreffenden Systeme zu geben, und holt nötige Zustimmungen Dritter (zum Beispiel Hoster, Agentur, Konzernmutter) ein. (3) Vor Eingriffen sorgt er für eine aktuelle Datensicherung, soweit das in der Lage möglich ist; wir unterstützen dabei auf Wunsch. (4) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der Auftragsbestätigung, sonst nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen. (2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei längeren Einsätzen können wir Abschlagszahlungen verlangen.
§ 6 Vertraulichkeit
Wir behandeln alle Informationen über Systeme, Zugangsdaten, Vorfälle und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Zugangsdaten nutzen wir nur für den Auftrag. Partner verpflichten wir in gleicher Weise.
§ 7 Datenschutz
Verarbeiten wir im Auftrag personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen bleiben Sache des Auftraggebers als Verantwortlichem; wir liefern die technischen Informationen dafür.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Für Datenverlust haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. (4) Für Schäden durch den Angriff selbst, der vor unserer Beauftragung stattgefunden hat, haften wir nicht.
§ 9 Dokumentation und Ergebnisse
Wir dokumentieren unsere Maßnahmen. Berichte, Skripte und Konfigurationen, die wir für den Auftraggeber erstellen, darf dieser nach vollständiger Zahlung für eigene Zwecke nutzen.
§ 10 Laufende Verträge
Wartungs- und Monitoringverträge laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich danach jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 25.10.2026